Börsen-Zeitung: Teures Schwarzgeld, Kommentar von Angela Wefers zur Verschärfung der Bestimmungen bei Selbstanzeige von Steuerhinterziehern
Frankfurt (ots)
Frühzeitig, richtig und vollständig - so sollte in der Zukunft die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuerhinterziehern sein, die ihren Kopf noch aus der Schlinge ziehen wollen. Die Bundesregierung justiert beim umstrittenen Instrument der Selbstanzeige nach, das nach dem Willen mancher ohnehin abgeschafft gehörte. Warum soll ein Steuerhinterzieher anders behandelt werden als ein Ladendieb?
Nachdem deutsche Stellen sensible Steuerdaten angekauft hatten, konnten die Finanzämter eine nie da gewesene Flut von Selbstanzeigen registrieren. Das Kabinett hat mit seinem Beschluss zur Schwarzgeldbekämpfung nun nicht nur eine Debatte vom Sommer gesetzlich fixiert, sondern auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Frühjahr, das die bisher gängige Praxis bei Selbstanzeigen verschärft.
Steuerpflichtige, die ihr Vermögen ins Ausland verbracht haben, können nicht mehr mit taktisch motivierten Teilerklärungen der Strafe entgehen. Zudem muss der Steuerpflichtige den Behörden mit seiner Erklärung zuvorkommen. Der kritische Punkt ist im Zeitalter der Elektronik nicht mehr daran geknüpft, dass der Prüfer erscheint, sondern daran, wann die Behörde die Prüfung anordnet.
Steuerdelikte nehmen im Strafrecht eine Sonderstellung ein. Bei kaum einem anderen Delikt führt die Selbstanzeige zur Strafbefreiung. Bei Steuerstraftaten ist der Fiskus aber darauf angewiesen, dass der Steuerpflichtige mitwirkt, will er noch Geld sehen. Kommt es erst zum Strafprozess, kann der Delinquent hingegen die Aussage verweigern: Das wäre - rein fiskalisch betrachtet - wenig ergiebig. Aus guten Gründen werden in der Praxis auch eher Geld- statt Freiheitsstrafen verhängt, die sonst bis zu fünf Jahren dauern können. Denn die eigentlich für Straftäter angestrebte Resozialisierung im Knast ist müßig, da Steuersünder in der Regel integrierte Mitglieder der Gesellschaft sind.
Am meisten dürfte Steuersünder deshalb ein noch teureres Nachspiel ihres ungesetzlichen Versteckspiels schmerzen. Steuerhinterziehung muss mehr kosten und mehr als die Hinterziehungszinsen von 6% erfordern. Diesen Schritt spart die Gesetzesnovelle bislang noch aus, weil der Entwurf sonst im Bundesrat zustimmungspflichtig und insgesamt gefährdet wäre. Nur mit einer solchen Ergänzung würde die Regierung die Abschreckung aber wirksam erhöhen.
(Börsen-Zeitung, 9.12.2010)
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