Börsen-Zeitung: Mit reinen Händen, Marktkommentar von Dietegen Müller
Frankfurt (ots)
Rechtzeitig zum Jahreswechsel, mitunter im Scheine der Kerzen des Weihnachtsbaums, kommt bei manch einem das Bedürfnis hoch, an die Umsetzung guter Vorsätze zu gehen. Im kurzen Innehalten fällt der Blick zurück auf ein Jahr, in dem viel erreicht, aber sicher auch das eine oder andere versäumt wurde. Für Investoren macht sich die Befindlichkeit zuallererst an der finanziellen Performance ihrer Assets im Jahresvergleich fest.
Einige Vermögensverwalter haben die vergangenen zwölf Monate aber auch genutzt, ihre Beteiligungen neu auszurichten; unter dem Argument des Klimaschutzes hat der norwegische Government Pension Fund Global vor wenigen Tagen weitere 15 Unternehmen, deren Geschäft in Zusammenhang mit Kohle steht, aus dem Portfolio ausgeschlossen. Schon im April wurden 44 Unternehmen verbannt. Damit wird die Ausschlussliste der Norweger immer länger: Unternehmen mit Bezug zur Produktion von Streubomben, Nuklearwaffen, Tabak sowie Firmen, die Menschenrechte und Umwelt schwerwiegend beschädigen, extrem korrupt sind, in Kriegen oder Konflikten individuelle Menschenrechte schwerwiegend missachten oder andere fundamentale ethische Normen besonders schwerwiegend mit Füßen treten, will der weltweit drittgrößte Staatsfonds nicht im Depot halten.
Auch europäische Gesellschaften wie Airbus, British American Tobacco, Drax, Norilsk Nickel, Safran oder Swedish Match sind davon betroffen. Teilweise reichen die Entscheidungen zum Ausschluss schon mehrere Jahre zurück. Ob sich seither bei einigen Unternehmen etwas verändert hat, was den Ausschluss rückgängig machen ließe?
Ausgeschlossen
Mit fast 130 betroffenen Adressen unter den rund 8790 Positionen, die der norwegische Pensionsfonds hält, fällt diese Liste in puncto Marktkapitalisierung nur wenig ins Gewicht. Die Norweger sind keine Ethik-Extremisten, aber auch keine Alleingänger. Auch andere Großinvestoren beachten Fragen des sozial verantwortlichen Investierens - das Stichwort heißt SRI - oder von Umweltschutz, Sozialem und Unternehmensführung - ESG. Die Kirche von England legte sich im Frühjahr etwa mit dem US-Ölriesen ExxonMobil an, was die Publikation von CO2-Emissionen anbelangt und den Umgang des Konzerns mit der möglichen Erwärmung der Erde um 2 Grad Celsius.
Die 2-Grad-Frage wird in standardisierter Form bald noch eine wichtige Rolle für institutionelle Investoren und Unternehmen spielen. Die nach der Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 gebildete Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) empfiehlt, dass Unternehmen ein 2-Grad-Szenario und damit verbundene Chancen und Risiken in ihre Berichterstattung aufnehmen sollen. Anfang Juli soll der Financial Stability Board (FSB) auf dem G20-Gipfel einen Bericht dazu vorlegen. Auch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESBR) empfiehlt, die Finanzierung kohlenstoffintensiver Branchen genauer unter die Lupe zu nehmen, um daraus erwachsende Risiken für den Finanzsektor früh genug zu erkennen.
Für Investoren zeichnet sich eine Wende ab: Standardisierte klimabezogene Daten könnten bald in größerem Umfang vorgelegt werden. Damit ergeben sich für Institutionelle neue Ansatzpunkte, aber auch neuer Rechtfertigungsdruck, wie sie ihre Investments steuern. Taktgeber ist ausnahmsweise Frankreich, wo institutionelle Investoren seit 2015 verpflichtet sind, offenzulegen, was im Portfolio geschieht, wenn die Wirtschaft CO2-ärmer würde, und welcher Anteil der Anlagen in den Umbau der Energieversorgung fließt.
In Deutschland besteht hier trotz bereits vorhandenen Bewusstseins noch Nachholbedarf. Auf der Retail-Seite ist die Nachfrage nach sozial verantwortlichen oder umweltbezogenen Anlagestrategien bisher eher verhalten, ist zu hören. Doch institutionelle Investoren werden sich aufgrund sich ändernder Regularien zwangsläufig verstärkt damit befassen. Laut dem European Sustainable and Responsible Investment Forum (Eurosif), das 2016 europaweit 278 Vermögensverwalter mit 15 Bill. Euro Assets under Management befragt hat, stützen sich deutsche Adressen vor allem auf den Ausschluss bestimmter Firmen. Nur reine Hände zu haben, reicht aber nicht. Zu den treuhänderischen Pflichten zählt immer mehr auch, zu begründen, nach welchen Kriterien in Produkte oder Unternehmen investiert wird, die nach anerkannten Standards als sozialverträglich oder umweltverträglich gelten.
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