Börsen-Zeitung: Nur ein Zwischenschritt
Kommentar zum neuen Regulierungsrahmen der EU für Banken von Andreas Heitker
Frankfurt (ots)
Das Europaparlament hat gestern die erste große Neujustierung im Regime der Bankenregulierung zum Abschluss gebracht, das als Antwort auf die letzte Finanzkrise installiert worden war. Die zahlreichen neuen Gesetze, die vom Plenum grünes Licht erhielten und jetzt umgesetzt werden können, verschärfen unter anderem die Kapitalanforderungen, verbessern die Abwicklungsregeln, führen Proportionalität als bedeutenden Faktor in die Regulierung ein, adressieren das Thema Geldwäsche adäquater und stärken zugleich die Finanzaufsicht. Und bei aller Kritik, die man im Detail an den neuen Anforderungen üben kann, bleibt doch eines festzuhalten: Das europäische Bankensystem wird mit diesen Korrekturen widerstandsfähiger. Das Finanzsystem ist auf eine künftige Krise besser vorbereitet als auf die letzte.
Das lange und oft kontroverse Ringen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und auch zwischen dem Rat und dem Parlament hat sich damit gelohnt. Und es hat nebenbei auch noch die Basis gelegt für weitere Reformen in der Wirtschafts- und Währungsunion: So wäre etwa der Backstopp für den europäischen Bankenabwicklungsfonds, der aktuell auf Ebene der Eurogruppe finalisiert wird, ohne eine Einigung auf das Bankenpaket kaum durchsetzbar gewesen.
War es das nun erst einmal im Bereich der EU-Bankenregulierung? Hat Brüssel für die nächsten Jahre erst einmal sein Pulver verschossen hat? Beileibe nicht. Die nächste EU-Kommission - wie auch immer sie aussehen mag - wird als Erstes Vorschläge für eine Umsetzung von Basel IV auf den Tisch legen, was schon heute auch in der deutschen Kreditwirtschaft für Unruhe sorgt. Und auch beim Thema Proportionalität ist bislang nur ein Zwischenschritt erreicht worden. Dass kürzlich bereits Bankenverbände aus neun EU-Staaten gemeinsam dazu aufgerufen haben, kleinere Institute bei der Regulierung noch stärker zu entlasten, spricht Bände.
Hinzu kommt: Einige Schwachstellen im System haben die europäischen Gesetzgeber bisher angefasst. Dazu gehört vor allem eine Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen. Und dazu gehört auch, bei den faulen Krediten in den Bankbilanzen auch den Abbau der Altlasten anzugehen.
Wichtig ist zunächst aber, die neuen Regeln, die das EU-Parlament gestern durchgewinkt hat, auch konsequent anzuwenden. Denn gerade im Bereich der Abwicklung muss der Grundsatz, wonach keine Steuergelder mehr in die Bankenrettung fließen sollen, in Europa immer wieder neu verteidigt werden.
(Börsen-Zeitung, 17.04.2019)
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