Der große Wurf, Kommentar zu elektronischen Wertpapieren von Björn Godenrath
Frankfurt (ots)
Eigentlich hatte man den Gesetzentwurf zu elektronischen Wertpapieren für dieses Jahr schon abgeschrieben, so still war es geworden um die Initiative unter Federführung des Bundesfinanzministeriums zur Entmaterialisierung des Wertpapierrechts. Seit Ende Juli war das Papier im Grunde fertig, und nun hat der auf Wumms bedachte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz die Rakete plötzlich gezündet und den Entwurf in die Konsultation mit den Marktteilnehmern gegeben.
Die dürfen sich grundsätzlich freuen über ein Stück Wegbereitung für technologische Innovation, das Rechtssicherheit schafft für ein dezentrales Wertpapierregister. Dieses kann über Distributed Ledger Technology (DLT) oder andere elektronische Register betrieben werden und ermöglicht es der Industrie, sich vom Zentralverwahrer Clearstream mit der Selbstverwahrung abzunabeln. Allerdings ist das noch für dieses Jahr zur Verabschiedung anstehende Gesetz auf Inhaberschuldverschreibungen beschränkt. Den Geltungsbereich auf Aktien zu erweitern, damit lässt sich das Ministerium Zeit.
Und das ist auch gut so, bedeutet das Streichen des Urkundenerfordernisses doch eine erhebliche Anpassungsleistung bei den Marktteilnehmern, die neben juristischer Begleitung einer Gesetzesänderung auch den Aufbau der DLT-Infrastruktur leisten sowie ein Lizenzverfahren durchführen müssen. Das in einem Rutsch mit Abschaffung der Aktienurkunde auf den voluminösen Equity-Markt auszuweiten, wäre sehr anspruchsvoll.
Aber auch so ist Scholz und seinem Stab ein großer Wurf gelungen, kann die Bundesregierung doch wohl bald einen Haken bei ihrer Blockchain-Strategie setzen - wünschenswert wäre der Aufbau einer nationalen oder gar europäischen Blockchain, die als Hauptnetz das Andocken von DLT-Apps erleichtert. Eine solche Strategie wird in China mit dem "Blockchain Service Network" umgesetzt - und dort ist Paris als EU-Partner angeschlossen und nicht Berlin.
Die deutsche Wertpapierindustrie wird sich nun wohl oder übel näher mit DLT auseinandersetzen müssen, das Gesetz zur Kryptoverwahrung war ja nur der Anfang zur Schaffung eines Rechtsrahmens für digitale Assets im Wertpapierzyklus. Den einen oder anderen Intermediär wird der dezentrale Paradigmenwechsel Geschäft kosten. Am meisten steht wohl für Clearstream auf dem Spiel, wenn digitale Wertpapiere vom Emittenten selbst verwahrt und gehandelt werden können. Andererseits sieht der Gesetzentwurf Funktionen vor, die nur ein Zentralverwahrer durchführen kann.
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