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Warten auf Winterkorn, Kommentar zum Dieselskandal-Prozess von Carsten Steevens

Frankfurt (ots)

Was wusste Martin Winterkorn zu welchem Zeitpunkt vom Einsatz einer illegalen Abschalteinrichtung zur Verbesserung der Emissionswerte von Dieselfahrzeugen auf dem Prüfstand? Ist der bis zum 23. September 2015 amtierende Vorstandsvorsitzende des Volkswagen-Konzerns im strafrechtlichen Sinne persönlich (mit) verantwortlich für den mutmaßlich größten Wirtschaftsskandal in der deutschen Nachkriegsgeschichte? Auch wenn der heute 74-Jährige kurz nach Aufdeckung der Manipulationen an weltweit 11 Millionen Dieselautos durch US-Behörden vor genau sechs Jahren erklärte, die schnelle und umfassende Aufklärung habe höchste Priorität, könnte es noch sehr lange dauern, ehe die Fragen beantwortet sind.

Das aufgrund der Corona-Pandemie zweimal verschobene Strafverfahren wegen bandenmäßigen Betrugs und anderer Straftaten, das nun in Braunschweig begonnen hat, findet ohne den prominentesten Angeklagten statt. Der Beschluss des Landgerichts, das Verfahren gegen Winterkorn aufgrund der Folgen einer Hüftoperation zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abzutrennen, stößt sauer auf. Das zeigt nicht zuletzt eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Ob und wann Winterkorn, der unlängst mit dem Wolfsburger Autobauer eine Zahlung von 11,2 Mill. Euro Schadenersatz wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen vereinbarte, auf die Anklagebank kommt, ist offen. Dort sitzen nun zunächst vier ehemalige Manager und Ingenieure aus der Motorenentwicklung. Es ist aber richtig, dass sich der Prozess, für den bis 2023 insgesamt 133 Verhandlungstage angesetzt sind, nicht weiter verzögert.

Wie stichhaltig der Vorwurf der Anklage ist, der 2007 ins Amt gekommene Vorstandschef sei spätestens im Mai 2014 über die Existenz der Abgasmanipulationen in den USA informiert gewesen und habe dennoch den Verkauf der Fahrzeuge sowie die unlautere Werbung für angeblich saubere Dieselautos nicht unterbunden, könnte sich im Verlauf des Verfahrens deutlicher abzeichnen. In Anbetracht der Dimension des Skandals, der Volkswagen inzwischen mit 32 Mrd. Euro belastet, wäre es aber wichtig, dass sich auch der als detailverliebt beschriebene Winterkorn stellen muss. Es sollte auf jeden Fall noch vor Gericht geklärt werden, was das VW-Aufsichtsratspräsidium bereits anlässlich des Rücktritts des Konzernchefs 2015 feststellte, nämlich dass dieser keine Kenntnis hatte von der Manipulation von Abgaswerten.

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