Börsen-Zeitung: Bescherung aus Karlsruhe, Kommentar zum Rechtsstreit Leo Kirch/Deutsche Bank von Carsten Steevens
Frankfurt (ots)
Ob das Mannesmann-Verfahren neu aufgerollt werden und Vorstandssprecher Josef Ackermann sich erneut vor Gericht verantworten muss, entscheidet sich voraussichtlich am 21. Dezember. Doch in einem anderen Verfahren hat es für die Deutsche Bank bereits Bescherung gegeben. Und über die dürfte man sich bei dem Institut freuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird die im Milliardenbereich angesiedelten Schadenersatzansprüche des früheren Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Bank und ihren ehemaligen Vorstandssprecher Rolf- E. Breuer deutlich einschränken. Eine entsprechende Entscheidung des obersten deutschen Zivilgerichts am 24. Januar ist nach der Indikation aus Karlsruhe vom Nikolaustag wahrscheinlich.
Sollten die Richter in ihrem Urteil der vorläufigen Einschätzung folgen, kann Kirch die Deutsche Bank und auch Breuer nicht für den Untergang seines Medienimperiums verantwortlich machen. Damit wäre was die monetäre Seite angeht die Luft raus aus dem Streit. Es wird nur noch um Schäden gehen, die speziell aus dem Darlehnsverhältnis zwischen der Bank und einer Beteiligungstochter des Kirch-Konzerns resultierten. Die Kirch-Partei wird diesen Schaden jedoch noch konkret beziffern und beweisen müssen. Den Schadenersatzausgleich wird sie sich gegebenenfalls über eine Leistungsklage erstreiten. Eine Zahlungspflicht wird der BGH der Bank mit dem Urteil nicht aufgeben.
Es ist sogar möglich, dass die Bank am Ende ganz ohne Haftungszahlungen davonkommt. Das wird der weitere Instanzenweg zeigen. Einen Schaden aus dem seit über drei Jahren laufenden Verfahren tragen das Institut und auch ihr heutiger Aufsichtsratsvorsitzender dennoch davon. Wenn ihnen der BGH vorwirft, die Loyalitätspflicht im Verhältnis zu Kreditnehmern verletzt zu haben, dann muss das für den Branchenprimus des deutschen Kreditgewerbes schmerzen. Inwieweit das Bankgeheimnis berührt ist, wenn in der Öffentlichkeit, wie im Februar 2002 geschehen, abträglich über Kunden geredet wird, werden die Richter in ihrem Urteil noch genauer darzulegen haben.
Die Deutsche Bank ist mit der sich abzeichnenden Entscheidung aus Karlsruhe einstweilen gut bedient. Ob sich der Streit, der, wie die letzte Hauptversammlung gezeigt hat, kaum etwas an Emotionalität verloren hat, damit dem Ende zuneigt, ist aber zu bezweifeln.
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