Börsen-Zeitung: EuGH gewährt Atempause, Kommentar von Stephan Lorz zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs über grenzüberschreitende Verlustverrechnung
Frankfurt (ots)
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück kann vorerst aufatmen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Marks & Spencer wird keine neuen Milliardenlöcher in seinen Etat reißen. Die Europarichter haben die bisherigen Einschränkungen bei der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung grundsätzlich unangetastet gelassen. Nur einige Ausnahmen werden eingeführt. Und auch die sind sehr eng gefasst. Die Unternehmen müssen zudem selbst nachweisen, dass der Sonderfall gerade auf sie zutrifft. Ein Quell ständig neuer Rechtsstreitigkeiten tut sich auf.
War zu Beginn des Verfahrens zunächst noch von zweistelligen Milliardenbeträgen die Rede, die europaweit als Steuerrückforderungen auf den Fiskus zukommen könnten, wurden die Schätzungen nach dem Plädoyer des Generalanwalts im Frühjahr bereits auf einen einstelligen Milliardenbetrag zurückgestutzt. Und nachdem die Position der Finanzminister mit dem EuGH-Urteil nun weiter gestärkt wird, dürften die fiskalischen Auswirkungen sogar noch geringer ausfallen, als bislang befürchtet.
In einer ersten Reaktion auf das Urteil hat das Bundesfinanzministerium deshalb mit Erleichterung reagiert. Der EuGH sei auf die von der Bundesregierung vorgebrachten Argumente eingegangen. Doch dürfte die Entscheidung der Europarichter dem deutschen Fiskus allenfalls eine kleine Atempause im Steuerwettbewerb bescheren. Denn Staaten wie Österreich nutzen die zunehmende Internationalisierung der Unternehmen bereits, um sich gegenüber den Ländern, die sich gegen den Veränderungsdruck stemmen, einen Standortvorteil zu verschaffen. Mittel zum Zweck hierfür ist ein modernes Steuerrecht, das die grenzüberschreitenden Verlustverrechnungen grundsätzlich erlaubt, im Gewinnfall aber dann eine Nachversteuerung verlangt. Das ist fair und erhöht die Standortattraktivität für Unternehmen, die ins Ausland expandieren.
Berlin hat gegenüber derlei Herausforderungen bislang immer defensiv reagiert und ist den notwendigen Korrekturen am Steuerrecht stets hinterhergestolpert. Das EuGH-Urteil darf deshalb nicht als Signal verstanden werden, nun alles beim Alten zu belassen. Möglichst zügig muss ein modernes Unternehmenssteuerrecht her, das Deutschland wieder an die Spitze der Standorte katapultiert und die Veränderungen des Wettbewerbsumfelds endlich zur Kenntnis nimmt.
(Börsen-Zeitung, 14.12.2005)
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