Börsen-Zeitung: Unheiliges Versteckspiel, Kommentar zur Behandlung privater Veräußerungsverluste im Jahressteuergesetz 2007 von Angela Wefers
Frankfurt (ots)
Schon Altkanzler Helmut Kohl hat den bewährten Grundsatz verfolgt, wenn man im politischen Berlin - damals noch Bonn - wirklich etwas geheim halten will, dann muss man es nur in einem Gesetz verstecken. Diese Methode kennt auch die amtierende große Koalition und wendet sie ebenso erfolgreich an. Diesmal hat es die Anleger kalt erwischt.
Kurz vor "Toresschluss" speiste das Bundesfinanzministerium in das Jahressteuergesetz 2007 eine Regelung ein, die selbst erfahrenen Abgeordneten des Politbetriebs verborgen geblieben war. In einem Paragrafendschungel von mehr als 200 Änderungen in 19 Gesetzen und Verordnungen verbarg sich eine Neuerung, die Steuerpflichtigen faktisch die Möglichkeit nimmt, alte Verluste aus Wertpapierveräußerungen mit aktuellen Gewinnen zu verrechnen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das 2005 zugunsten eines klagenden Anlegers und Steuerzahlers ausgefallen war, der alte Verluste zunächst erfolglos geltend gemacht hatte, wird damit rückwirkend seiner Wirkung beraubt.
Die steuerliche Verrechnung alter Verluste aus Wertpapiergeschäften ist zwar grundsätzlich möglich, die Finanzverwaltung hatte aber darauf beharrt, dass solche Verluste in einem Steuerverfahren zuvor festgestellt werden müssen, um sie im Jahr der Verrechnung nutzen zu können. Der BFH hatte dieses von der Finanzverwaltung selbst erdachte Feststellungsverfahren jedoch nicht anerkannt und dem Kläger Recht gegeben.
Aus vielerlei Gründen ist es für Steuerpflichtige schwierig, solche Verluste "feststellen" zu lassen. Das künftige gesetzliche Verfahren schafft zwar Klarheit und einen Anspruch des Steuerpflichtigen darauf, seine Verluste feststellen zu lassen und für die Zukunft nutzbar zu machen. Benachteiligt sind aber all jene Anleger, die diesen Schritt in der Vergangenheit versäumt haben oder nicht machen konnten.
Nicht von ungefähr hat das Bundesfinanzministerium eine solche Regelung noch vor der geplanten Einführung der Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen eingeschoben. Die alten Verluste aus den schwierigen Börsenjahren 1999, 2000 und 2001 könnten den Steuerschätzern sonst einen Strich durch die Rechnung manchen. Mit klarer und konsistenter Gesetzgebung hat es nichts mehr gemein, wenn nur noch Steuereinnahmen oder potenzielle -ausfälle zählen.
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