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Börsen-Zeitung: Gut gemeint, Kommentar von Christoph Ruhkamp zum Regierungsentwurf der Investmentgesetznovelle

Frankfurt (ots)

Die deutsche Investmentbranche betreut ein
Vermögen von 1,2 Bill. Euro. Allein die Fondsgesellschaften 
beschäftigen mehr als 12000 Mitarbeiter - und zählt man den Vertrieb 
hinzu, geht es gleich um hunderttausende Arbeitsplätze. Offenbar hat 
die Bundesregierung die Bedeutung des Wirtschaftszweiges erkannt: Mit
einer Novelle des Investmentgesetzes, deren Entwurf jetzt vorliegt, 
möchte der Finanzminister das Wachstum der Branche anheizen. Neben 
dem Schutz der Anleger geht es darum, unnötige Bürokratie abzubauen, 
Nachteile gegenüber ausländischen Finanzplätzen zu beseitigen und 
neue Produkte zu ermöglichen.
Dieses Ziel wird jedoch - wenn überhaupt - nur teilweise erreicht 
und durch zahlreiche Details sogar konterkariert. Aus Sicht der 
Investmentbranche ist der Gesetzentwurf durchaus gut gemeint, aber in
weiten Teilen verbesserungsbedürftig. Teilweise schießen die 
deutschen Regeln beim Anlegerschutz sogar über die von der EU 
gesetzten scharfen Standards hinaus. Beispiele dafür sind etwa der 
Transaktionskostenabschlag, den jeder Anleger zahlen soll, der 
Anteile für mehr als 100000 Euro zurückgibt - oder die 
Transaktionskostenquote, die künftig zusätzlich zur bereits 
etablierten Gesamtkostenquote veröffentlicht werden müsste.
Beide Regeln sind in anderen europäischen Ländern nicht zu finden.
Treten sie dennoch in Kraft, ist das Ergebnis absehbar: Schon bisher 
wurden immer mehr Fonds in Irland oder Luxemburg aufgelegt und von 
dort aus nach Deutschland verkauft, weil die Branche die hiesige 
Regulierungswut meiden wollte. Die Auswirkungen sind nicht 
unerheblich, denn mit dem Auflagestandort von Fonds ist auch die 
Standortwahl zahlreicher Dienstleister verbunden. Juristen und 
Wirtschaftsprüfer siedeln sich eben dort an, wo sie die 
Investmentgesellschaften bedienen und deren Interessen gegenüber den 
Behörden vertreten müssen.
Aber nicht alles an dem Gesetzentwurf ist schlecht: Stark ist er 
dort, wo es um den Schutz der Anleger geht. Zu begrüßen sind etwa die
geplanten Kündigungsfristen für Großanleger in 
Immobilien-Publikumsfonds. Bisher konnten manche Institutionelle 
diese Fonds für die kurzfristige Anlage von Liquidität missbrauchen 
und verwässerten damit die Rendite langfristig engagierter 
Privatanleger. Dieser Praxis würde mit den neuen Regeln ein Riegel 
vorgeschoben.
(Börsen-Zeitung, 19.1.2007)

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Telefon: 069--2732-0

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