Börsen-Zeitung: Brüsseler Störmanöver Kommentar zu den Brüsselern Störmanövern beim Verkauf der LBB, von Bernd Wittkowski.
Frankfurt (ots)
Die EU-Kommission droht mit einer Klage wegen des Verkaufsprozesses für die Landesbank Berlin (LBB), sie nimmt die Drohung zurück, sie wirbelt Staub auf, irritiert alle Beteiligten - doch sie dient nicht der Sache. Könnten die Hüter des Wettbewerbs nicht einfach mal schweigen und abwarten, ob das - abgesehen von ihren eigenen Störmanövern - bisher relativ reibungslos verlaufende Bieterverfahren einen akzeptablen Abschluss findet? Anscheinend wäre das zu viel verlangt. Man soll wohl eher dankbar sein, wenn Brüssel am Ende nicht noch dem Land vorschreibt, an wen es die ehemalige Bankgesellschaft Berlin zu verkaufen hat.
Schon der am Exempel der zur LBB gehörenden Berliner Sparkasse ausgetragene Streit über den Schutz des Namens "Sparkasse" war überflüssig wie ein Kropf. Das zeigen allein die Plattitüden, die Bundesregierung und Kommission zur Beilegung des Konflikts notiert haben: Beachtung von Gemeinschaftsrecht hier, Bekenntnis zum EG-Vertrag dort. Wer hätte das gedacht! Aktuell dreht sich die Diskussion nun erneut darum, ob neben dem Verkaufspreis auch Faktoren wie Zusagen für den Erhalt des Unternehmenssitzes und der - in diesem Fall ohnehin längst auf das betriebswirtschaftlich notwendige Minimum reduzierten - Belegschaftsstärke eine Rolle spielen dürfen.
Als wären solche Erwägungen nicht die selbstverständlichste Sache der Welt! Nicht nur aus Sicht eines Verkäufers, der auch eine soziale Verantwortung ja nicht nur dann hat, wenn es sich - wie hier - um den Staat handelt. Kriterien jenseits des Preises sind auch für das Verkaufsobjekt und nicht zuletzt für den Käufer maßgeblich, weil sie sich via Betriebsklima und Motivation der Mitarbeiter auf den künftigen Unternehmenswert auswirken. Nicht von ungefähr ging 2006 z.B. die Berliner Bank nicht an den Interessenten mit dem höchsten Preisgebot; das Gesamtkonzept der Deutschen Bank war offenbar für alle Seiten überzeugender. Hat die EU daran etwas auszusetzen?
Wettbewerbsrechtlich ist entscheidend, dass der Verkauf diskriminierungsfrei erfolgt: gleiche Bedingungen und gleiche Chancen für alle in- und ausländischen Bieter, unabhängig von ihrer Rechtsform. Über dieses berechtigte Postulat geht Brüssel aber weit hinaus, wenn immer wieder recht eigenwillige Forderungen nachgeschoben werden, wie der Begriff "diskriminierungsfrei" zu interpretieren sei.
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