Weser-Kurier: zu Sicherheitskontrollen auf Flughäfen:
Bremen (ots)
Das Grundrecht nach Artikel 3 auf Gleichbehandlung aller Menschen wird außer Kraft gesetzt. Die Unterscheidung der Passagiere in "ungefährlich" und "potenziell gefährlich" bedeutet per se eine Diskriminierung. Um es zugespitzt zu formulieren: Vor jedem Abflug findet quasi eine Rasterfahndung unter den Passagiern statt. Die harmlosen in die eine Reihe, die bösen in die andere. Wer kann das wollen? Die Vorstellung ist absurd. Fluggäste nach Kriterien einzuteilen wie ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit und Alter, aber auch nach ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer Reiseroute und danach, wie und wo sie ihr Ticket gekauft und bezahlt haben (bar oder mit Kreditkarte) und sie dann durch verschiedene Kontrollzonen zu schicken, mag das non plus ultra für Sicherheitsexperten sein. Außerhalb von Gebieten mit extremer Terrorgefahr ist eine solche Selektion aber nicht vorstellbar.
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