Weser-Kurier: Über den Umgang mit jungen Straftätern schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 1. Dezember 2012:
Bremen (ots)
Was viele Staatsanwälte und Jugendrichter tagtäglich praktizieren, ist pädagogisch ausgesprochen fragwürdig: Warum dauert es so lange, bis beispielsweise junge Ladendiebe wirkliche Konsequenzen fürchten müssen? Da gibt's Ermahnungen, Verwarnungen, Bewährungen - und erst bei der vierten oder fünften Begegnung mit der Justiz tatsächlich Arrest beziehungsweise Haft. Bis dahin aber hat sich bei vielen Jugendlichen ein kriminelles Verhaltensmuster verfestigt, das bei einem Aufenthalt hinter Gittern dann oft noch professionalisiert wird. Dann ist es wirklich kein Wunder, dass die Rückfallquote beängstigend hoch ist. Es geht also nicht darum, Jugendliche sofort hinter Gitter zu schicken. Aber eine erste Ermahnung durch die Justiz muss gleichzeitig die letzte sein - und sie muss wie jede Strafe auf dem Fuße erfolgen. Reicht das nicht, sollten Gerichte im Wiederholungsfall Auflagen verhängen: gemeinnützige Tätigkeiten etwa, die unter sozialpädagogischer Aufsicht und vorzugsweise an den Wochenenden zu erledigen sind. Frei nach dem durch die Hartz-IV-Gesetze strapazierten Motto "Fördern und fordern". Auf Sanktionen wie Haft könnte dann wahrscheinlich häufiger verzichtet werden.
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