Weser-Kurier: Über neue Pflichten für Hundehalter schreibt der Bremer WESER-KURIER:
Bremen (ots)
Das niedersächsische Hundegesetz ist wichtig und sinnvoll. Denn dazu gehören auch das neue Hunderegister und der Sachkundenachweis, der ab 1. Juli fällig wird. Wer einen Hund besitzt oder sich einen anschaffen möchte, sollte auch richtig mit ihm umgehen können und ihn an einer zentralen Stelle melden, um das Tier im Zweifelsfall seinem rechtmäßigen Besitzer zuordnen zu können. Damit das Zusammenleben von Hund und Mensch gut funktioniert, müssen sich beide Seiten an Regeln halten. Der Hund kann diese nur von seinem Halter lernen. Die Besitzer können sich das Wissen über die Hundehaltung in der Vorbereitung auf die theoretische Sachkundeprüfung aneignen und sich das erlernte Wissen von einem fachkundigen Prüfer zertifizieren lassen. Das kann für das Zusammenleben von Mensch und Tier nur förderlich sein. Beschwerden über die Prüfung oder den damit verbundenen Aufwand sind nicht gerechtfertigt. Wer sich täglich ausgiebig mit seinem Haustier beschäftigt, und das sollte für jeden Hundehalter selbstverständlich sein, muss sich wegen der Fragen keine Sorgen machen. Denn diese haben nicht etwa Hundehasser erstellt, sondern Menschen, die sich selbst schon lange mit den Tieren befassen - sei es als Tierarzt oder als Mitglied eines Hundesportverbandes. Diskussionen über die zusätzlichen Kosten sind dagegen verständlich. Denn wer einen Hund besitzt, muss sowohl die Hundesteuer zahlen, als auch eine Haftpflichtversicherung. Überlegungen, den Haltern steuerlich entgegenzukommen oder die Versicherungsgebühren für geprüfte Hunde zu senken, sind sinnvoll. Eine Formulierung im Gesetz gibt allerdings zu denken. Danach muss die praktische Prüfung mit einem Hund absolviert werden. Das heißt offenbar, dass es nicht unbedingt der eigene sein muss. Das verfehlt aber den Sinn des Gesetzes. Denn wer sich mit einem braven Pudel prüfen lässt, muss später noch lange nicht mit einem verhaltensgestörten Schäferhund umgehen können. Da die Prüfung nur einmalig abgelegt werden muss, blieben ungeeignete Hundehalter so unerkannt.
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