Weser-Kurier: Über Korruption im Gesundheitswesen schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 23. Mai 2013:
Bremen (ots)
Manager, die sich für ihr Unternehmen Vorteile erkaufen, Politiker, die gegen Prämien von Firmen ihre Stimme einsetzen - Korruption und Bestechung werden mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet, sofern der Betrug auffliegt. Für eine Gruppe gilt das bislang nicht umfassend: für Ärzte. Die Rechtsprechung macht Unterschiede zwischen niedergelassenen Ärzten und angestellten Medizinern. Eine Rechtslage, die sich durch nichts rechtfertigen lässt und dringend neu geregelt werden muss. Das ist lange überfällig. Auch im Sinne der Ärzteschaft. Die Gesundheitsbranche verführt zum Betrug, es geht um Milliarden. Umso dringlicher ist es, dass Korruption und Bestechung mit Strafen versehen sind, die zumindest beim Großteil der Verführbaren abschreckende Wirkung zeigen. Betrüger schaden der Allgemeinheit. Wer medizinische Leistungen verordnet, weil sie ihm nutzen, tut dies zu Lasten der Beitragszahler. Aber es kommt noch ein weiterer, gravierender Grund hinzu, weshalb Korruption und Vorteilsnahme im Gesundheitswesen endlich genauso hart wie in anderen Bereichen strafrechtlich verfolgt werden müssen. Patienten müssen das Vertrauen haben, dass ausschließlich medizinische Gründe maßgeblich für eine Therapie sind - und zwar alle Patienten, gesetzlich und privat versicherte. Deshalb geht der Vorstoß von Gesundheitsminister Daniel Bahr, den Straftatbestand im Sozialgesetzbuch zu verankern, nicht weit genug. Nur gesetzlich Versicherte würden von dem Schutz profitieren. Zweifel sind aber ohnehin angebracht, ob es Schwarz-Gelb ernst meint. Denn: Das Vorhaben ist an das geplante Präventionsgesetz angehängt worden. Zu einem Zeitpunkt, als sich schon zeigte, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form im Bundesrat kaum noch Chancen hat und deshalb in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr umgesetzt wird. Der Korruptionsparagraf gehört ins Strafgesetzbuch, weil er alle Gruppen im Gesundheitswesen umfasst und signalisiert: Hier geht es nicht um ein Kavaliersdelikt.
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