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Weser-Kurier: Zum Google-Urteil schreibt Joerg Helge Wagner:

Bremen (ots)

Wer als 17-Jähriger einmal Mist gebaut hat, soll bei einer Bewerbung zehn Jahre später nicht fürchten müssen, dass ein Personalchef davon noch etwas auf Anhieb im Netz findet. Und wer mit 47 beruflich scheitert, hat das Recht auf einen Neuanfang - unbelastet von Zeugnissen seines Versagens, die Suchmaschinen nach wenigen Klicks jedem präsentieren. Das erscheint fair und angemessen. Der Teufel liegt jedoch wieder einmal im Detail: Wenn schon der Link zu einem Artikel über eine Zwangsversteigerung das Persönlichkeitsrecht verletzt - was fällt dann noch alles darunter? Die Gerichte werden eine Unzahl höchst unterschiedlicher Einzelfälle zu bewerten haben - und gelten ihre Urteile dann auch europa- oder gar weltweit? Und was ist mit den bislang im Presserecht weniger geschützten "Personen der Zeitgeschichte"? Werden wir in 16 Jahren keinen Hinweis mehr auf die Steuerhinterziehung bekommen, wenn wir "Uli Hoeneß" bei Google eingeben - weil ein Richter befindet, dass dies nicht mehr von Bedeutung sei? Seit gestern hat nicht nur Google ein großes Problem, sondern jeder, der über Personen möglichst gründlich in Netz recherchieren will. Und dafür kann es ja auch sehr ehrenwerte Gründe geben. So gesehen trägt das Urteil paradoxe Züge, nämlich die einer rechtsstaatlich angeordneten Zensur.

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