Weser-Kurier: Kommentar von Hendrik Werner über regionale Spezialitäten
Bremen (ots)
Mitte Dezember glückte der Hamelner Rattenfängersage und dem Niederdeutschen Theater ein wichtiger Schritt in Richtung Unsterblichkeit: Gemeinsam mit 25 weiteren Traditionen wurden sie auf eine nationale Vorschlagliste aufgenommen, die ihnen den Weg zum immateriellen Kulturerbe der Unesco bahnen soll. Unter diesen Titel fallen bewahrenswerte kulturelle Ausdrucksformen, die - im Unterschied zu Bauwerken - nicht unmittelbar mit Händen zu greifen sind. Nur weil das Unfassbarkeitskriterium vage formuliert ist, gelang es dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, der jüngsten Anwärterliste mit schützenswerten Gütern die hiesige Brotkultur einzuspeisen. Ähnlich verhielt es sich 2010, als die mediterrane Küche pauschal nobilitiert wurde. Der Umweg über das Unesco-Protektorat könnte für weitere kulinarische Errungenschaften hierzulande zum Ausweg aus einer bedrohlichen Lage avancieren. Denn das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA gefährdet die bisher geltende Fürsorge bei der Etikettierung regionaler Spezialitäten. Wenn sich künftig jede Käserei in Kentucky mit Parmesan, jeder Imker aus Hawaii mit Heidehonig, jeder Imbiss in Texas mit Thüringer Rostbratwürsten schmücken darf, verwässert ein entfesselter Wirtschaftsliberalismus den an Herkunft gebundenen Markenschutz. Derlei verunsichert Verbraucher, denen an Originalität gelegen ist. Insofern ist es auf den ersten Blick ein probates Projekt, schutzbedürftige Spezialitäten mit dem Gütesiegel der Unesco auszeichnen lassen zu wollen. Doch Obacht! Zum einen läuft die Unesco-Liste Gefahr, Makulatur zu werden, weil seit einigen Jahren alles zum immateriellen Kulturerbe ernannt wird, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Zum anderen wäre eine entsprechende Würdigung von Bremer Bier und Babbeler, Kluten und Klaben ein zweischneidiges Schwert. Denn laut Unesco-Statut darf man sich geschützten Kulturgütern nur bis auf 100 Meter nähern.
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