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Weser-Kurier: Kommentar von Jörg Niemeyer zu Verträgen im Fußball

Bremen (ots)

Im Gegensatz zum DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch geben sich die Verantwortlichen des SV Werder gelassen, was die Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen bei Fußball-Profis betrifft. Nun kümmern sich Klaus Filbry und Thomas Eichin in Bremen um die Zusammenstellung einer Mannschaft, um Sponsoren oder Marketingkonzepte. Für den Juristen Rainer Koch gehören Rechtsfragen zum Alltag. Wenn im Fall Heinz Müller also der Fachmann in Sorge gerät, dürfte es dafür gute Gründe geben. Für Nicht-Juristen, zu denen der Autor auch gehört, stellt sich die Frage: Unterliegt der Sport und damit der Fußball allgemeinen Gesetzen? Ja, natürlich gelten Gesetze grundsätzlich für alle - und somit auch für Fußballer. Aber es sollte für den Sport Ausnahmen geben, wenn ein Gesetz unsinnig erscheint. Wenn es wirklich so anzuwenden ist wie es das Mainzer Arbeitsgericht getan hat, sollte über Änderungen nachgedacht werden. Andernfalls sitzen die Vereine in der Falle. Denn will ein Verein einen Spieler länger als zwei Jahre behalten, muss er ihn nach dem Urteil auf Dauer weiter beschäftigen und auch bezahlen. Egal, wie fit oder wie alt der Spieler ist. Und ungeachtet der Tatsache, dass ein Fußballer körperlich nur wenige Jahre in der Lage ist, auf höchstem Niveau zu spielen. Bis zum Übergang in die Rente wäre der Sportler versorgt, ohne die eigentlich von ihm gewünschte Gegenleistung auch so lange bringen zu können. Wenn das Mainzer Urteil in höchster Instanz bestätigt werden sollte, wird es den Profisport grundlegend verändern. Vereine werden ihre Spieler stets nach zwei Jahren ziehen lassen, weil sie sie sonst gleich bis zur Rente auf der Gehaltsliste haben. Und die Aktiven? So lange sie fürs Geschäft gut sind, ziehen sie wie Vagabunden umher. Ihr Los: alle zwei Jahre ein anderer Klub.

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Telefon: +49(0)421 3671 3200
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