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Weser-Kurier: Kommentar von Heidi Niemann zum Urteil im Göttinger Transplantationsskandal-Prozess

Bremen (ots)

Für regelmäßige Prozessbeobachter kam der Freispruch des Landgerichts Göttingen nicht überraschend. Schon seit Längerem hatte sich abgezeichnet, dass die Kammer Zweifel hegt, ob die bei den Ermittlungen zum Transplantationsskandal aufgedeckten Verstöße auch strafrechtlich geahndet werden können. Nun kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Manipulation von Patientendaten zwar moralisch verwerflich ist, aber zur Tatzeit nicht unter Strafe stand. Diese rechtliche Lücke ist inzwischen mit der Änderung des Transplantationsgesetzes geschlossen. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Transplantationsrichtlinien der Ärztekammer verfassungswidrig sind. Derart weitreichende Fragen zum Patientenrecht dürfe nur der Gesetzgeber regeln. Hier sollten schnell klare Verhältnisse geschaffen werden, die sich vor allem an den Interessen der Patienten orientieren. Das Gericht hat den Chirurgen freigesprochen, weil nicht alles, was ethisch fragwürdig ist, strafrechtlich relevant ist. Mit den Kategorien des Strafrechts ist solchem Verhalten nur begrenzt beizukommen. Verlierer sind die Patienten, die auf ein Organ warten. Die verwerflichen Manipulationen haben dazu beigetragen, dass die Bereitschaft zur Organspende hierzulande gesunken ist.

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