Weser-Kurier: Kommentar von Michael Lambek über das EuGH-Urteil zur Weservertiefung
Bremen (ots)
Wenn Recht gesprochen wurde, herrscht Rechtssicherheit. Die Konfliktbeteiligten wissen, was zu tun ist, auch wenn in der Regel nicht alle mit dem Urteil einverstanden sind. Genau damit aber haben die Luxemburger Richter durch ihre Entscheidung zur Wasserrahmenrichtlinie nicht dienen können. Sie hatten nicht zu entscheiden ob die Vertiefung der Weser eine zulässige Ausnahme von der Richtlinien-Regel ist, oder nicht. Insofern waren weder Befürworter noch Gegner der Vertiefung nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs viel schlauer als vorher. Ob gebaggert werden darf, oder nicht, bleibt auch weiterhin eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die Bundesrichter verfügen dafür jetzt über eine höchstrichterliche Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie, an der sie sich orientieren müssen. Der EuGH hat die Richtlinie mit ihrem strikten Verbot der Gewässerzustandsverschlechterung ohne Wenn und Aber bestätigt, gestützt und in Teilen sogar gestärkt. Daran kommt niemand vorbei. Aber: Ausnahmen davon bleiben möglich. Der Konflikt zwischen Naturnutzung und Naturschutz ist in Luxemburg nicht aufgelöst worden. Es ist allerdings denkbar, sogar sehr wahrscheinlich, dass in der Folge der EuGH-Entscheidung die Preise für schädliche Natureingriffe in Form von Auflagen und Verpflichtungen zu Ausgleichsmaßnahmen deutlich steigen werden. Und das ist gut so.
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