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Weser-Kurier: Über das Urteil im Fall des Ex-Fußballprofis Müller schreibt Olaf Dorow:

Bremen (ots)

Nein, Heinz Müller ist nicht der neue Bosman des Fußballs geworden. Das ist gut so. Oder zumindest: okay. So wie es okay war, dass einst der belgische Profi Jean-Marc Bosman bis vor den Europäischen Gerichtshof zog. Er klagte dagegen, dass sein Klub nach Vertragsende eine Ablösesumme für ihn verlangte. Weil sein neuer Klub die Summe nicht zahlen wollte - oder konnte - kam das für den Profi einem Berufsverbot gleich. Bosman siegte, das Ablöse-System war Vergangenheit, der Fußball hatte seine Revolution. Dem Fußball, wenn man mal versucht, ihn als Leistungssport zu betrachten, hat das nicht geschadet. Es hätte ihm aber geschadet, wenn jetzt vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz der Torwart Heinz Müller gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber FSV Mainz gesiegt hätte. Ein Müller-Sieg hätte zur Folge: Profis, die ihren Vertrag noch einmal um zwei Jahre verlängern, können darauf pochen, danach unbefristet angestellt zu werden. In erster Instanz des Müller-Prozesses hatte das Mainzer Arbeitsgericht genau das entschieden. Fußballprofis seien wie normale Arbeitnehmer zu behandeln. Seien sie nicht, sagt die nächste Instanz - mit Verweis auf die "Eigenart der Arbeitsleistung". Rentenverträge für Sportler? Damit wäre die Grundidee des Sport, die im Fußball-Business bisweilen nur noch schwer erkennbar ist, komplett torpediert. Die Grundidee des Sports besteht darin, dass der eine besser ist als der andere. Im Profifußball heißt das: Der eine bekommt einen Vertrag, der andere nicht. Wenn demnächst aber auch der andere seinen Vertrag einklagen kann, wäre der Sportgedanke irgendwie futsch. Ganz unabhängig von der Befürchtung der Klubs, demnächst lauter Fußball-Rentner bezahlen zu müssen. Ein Fußballer sollte zunächst mal als Sportler gesehen werden, mit allen Vor- und mit allen Nachteilen.

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