Haustrunk für Brauerei-Mitarbeiter bleibt steuerfrei
Bremen (ots)
Der Haustrunk für Brauerei-Mitarbeiter bleibt steuerfrei. Das hat das Bundesfinanzministerium dem Bremer WESER-KURIER mitgeteilt. Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin habe das mehrheitliche Votum der Finanzminister aus den Ländern den Ausschlag für das Umlenken des Bundes gegeben, der eigentlich eine Besteuerung geplant hatte. Die Biersteuer ist eine Ländersteuer. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), sagte dem WESER-KURIER: "Ich bin froh, dass wir uns mit den Ländern einigen konnten und der traditionelle Haustrunk erhalten bleibt, der ja Bestandteil vieler betrieblicher und tariflicher Vereinbarungen ist und von den Beschäftigten auch geschätzt wird." Während Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) für die Besteuerung war, sprach sich Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) dagegen aus. Er wolle diese in Deutschland bestehende Tradition beibehalten: "Dafür spricht auch, dass das zu erwartende Mehraufkommen an Biersteuern sehr überschaubar ausfallen dürfte." Beim Haustrunk in Getränkebetrieben handelt es sich um eine kostenlose Abgabe des Produkts an die Mitarbeiter. Auch als Deputat bekannt, war es in früheren Zeiten eine Naturalleistung als Teil des Lohns.
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