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Rheinische Post: Abgeordnete und Nebeneinkünfte - Von MARGARETE VAN ACKEREN

Düsseldorf (ots)

Das oberste deutsche Gericht hat gesprochen.
Und jetzt? Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offen 
legen. Dies immerhin ist klar. Doch was die eine Hälfte der 
Verfassungsrichter so energisch einfordert, weist die andere mit 
derselben Entschiedenheit zurück. So zeugt das Karlsruher Urteil 
unterm Strich von so viel Unsicherheit, vom Suchen und Stochern im 
Grundsätzlichen, dass mehr zurückbleibt als nur ein mulmiges Gefühl.
Es hat schon etwas Kurioses, dass nicht einmal das höchste 
deutsche Gericht mit klarer Mehrheit feststellen kann, wie viel Raum 
der Bundestagsabgeordnete neben seinem Mandat für berufliche 
Tätigkeit bekommen und inwieweit er darüber Rechenschaft ablegen 
soll. Das eine Verfassungsorgan weiß also nicht so recht, was es von 
dem anderen halten soll.
Zwischen den Schreckensbildern vom reinen Apparatschik-Parlament 
und einem Plenum mit nichts als verkappten Hobby-Abgeordneten gibt es
einen Mittelweg, und dafür braucht es praktikable Lösungen. Mit 
vereinten Kräften sollten die Parlamentarier daran noch einmal 
arbeiten. Hart haben derweil vier Richter die Entscheidung von 
Friedrich Merz gerügt, als Anwalt den politisch heiklen Auftrag der 
Vorbereitung des RAG-Börsengangs zu übernehmen. Solche Konflikte 
seien zu vermeiden. Dies war wohl auch die Rüge für einen ziemlich 
arroganten Auftritt.

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Telefon: (0211) 505-2303

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