Rheinische Post: Schwer zu ertragen - Von GERHARD VOOGT
Düsseldorf (ots)
Der Mord an dem Häftling Hermann H. in der JVA-Siegburg gehört zu den grauenvollsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Details des Tathergangs waren für die Prozessbeobachter nur schwer zu ertragen. Die Angehörigen des Getöteten verließen immer wieder den Saal, weil sie nicht mehr mit anhören konnten, wie sadistisch die Häftlinge ihr Opfer gequält hatten.
Zwei der Täter waren zum Tatzeitpunkt älter als 18 Jahre alt. Das Gericht hätte sie zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilen können. Für einen der beiden hatte der Staatsanwalt zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, um eine vorzeitige Haftentlassung unmöglich zu machen.
Doch das Gericht kam zu einem anderen Urteil. Statt lebenslänglich wurde gegen den Haupttäter lediglich eine Haftstrafe von 15 Jahren verhängt. Der Vorsitzende hielt den Angeklagten zugute, gestörte Persönlichkeiten zu sein, die unter den Haftbedingungen aggressiv wurden. Das trifft zu, kann die individuelle Schuld aber nur bedingt relativieren. Wieder einmal wurde durch eine geschickte Verteidigung das mögliche Strafmaß gegen Gewaltverbrecher nicht voll ausgeschöpft. Die Angehörigen finden das unerträglich. Ihre Wut ist nachvollziehbar.
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