Rheinische Post: Freiheit verteidigen - Von MARTIN BEWERUNGE
Düsseldorf (ots)
Den Handlungsspielraum von Terroristen maximal zu begrenzen, muss oberstes Ziel freiheitlicher Demokratien sein. Deshalb ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur folgerichtig, terrorverdächtigen Personen selbst den Erwerb von Grundstücken innerhalb der Europäischen Union zu verbieten. Jede Kleinigkeit zählt. Damit unterstreicht ein Rechtsstaat seine Entschlossenheit und die Konsequenz bei der Verfolgung jener, die ihn vernichten wollen.
Nun wird man von dem EuGH-Spruch allein kaum eine durchschlagende Wirkung im Kampf gegen al Qaida und Co erhoffen dürfen. Dafür ist die Entscheidung aus Luxemburg erfreulich klar. Anderswo stellen sich schwierigere Fragen, wie weit der Staat gehen darf, um seine Bürger vor skrupellosen Massenmördern zu schützen. Darf ein Passagierjet in der Hand von Terroristen abgeschossen werden? Inwieweit sollen Ermittler berechtigt werden, Computer im großen Stil zu durchsuchen? Darauf hat die Politik noch keine überzeugenden Antworten.
Gegen den internationalen Terrorismus gibt es kein Allheilmittel. Es sind viele einzelne Maßnahmen, mit denen sich Freiheit verteidigen lässt. Je weniger Fragen offen bleiben, desto besser.
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