Rheinische Post: Häftlings-Recht Kommentar Von Reinhold Michels
Düsseldorf (ots)
In der Bundesrepublik ist der Weg ins Gefängnis gepflastert mit einem gravierenden Delikt oder mit mehreren gerichtsfesten Straftaten. Das unterscheidet die 60 Jahre alte Bundesrepublik Deutschland nicht nur, aber auch von der unseligen DDR, deren Unrechts-Charakter heute, zwanzig Jahre nach dem verdienten Exitus, manche leider nicht nur bei SED/PDS/Die Linke weich zeichnen möchten. Dass in NRW in letzter Zeit beinahe 900 Häftlinge vom Staat Schadensersatz/Schmerzensgeld forderten, weil sie sich menschenunwürdig untergebracht fühlen, wirft ein helles Licht auf unseren Rechtsstaat. In ihm kann auch, wer selbst das Recht grob verletzt hat, sein Recht einklagen. Strafvollzugspraktiker, die ihre Pappenheimer besser und länger kennen als die meisten Außenstehenden, mögen die Klageflut im Einzelfall für unangemessene, überzogene Rechtsstaats-Ausbeutung halten. In Wahrheit schmückt es das Land und hebt es ab von Willkür-Gebilden in aller Welt, selbst dem größten Schuft nicht nur mit dem Gesetz zu drohen, sondern ihn auch unter dasselbe zu stellen. Dass es zudem gewaltpräventiv sinnvoll sein kann, Häftlingen, U-Häftlingen insbesondere, Käfighaltung zu ersparen, hat die NRW-Justizministerin klug erkannt.
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