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Rheinische Post: Unbegreiflich

Düsseldorf (ots)

von Ulli Tückmantel
Das Landgericht Mönchengladbach hat gestern im Namen des Volkes 
eines jener Urteile gesprochen, die dem offenkundigen Willen der 
Bevölkerung nicht nur widersprechen, sondern keinem normalen Bürger 
begreiflich zu machen sind. Da erklärt ein mehrfacher Vergewaltiger 
und Kinderschänder nach neuneinhalb Jahren Gefängnis, nur die 
Gefängnismauern hätten ihn zuletzt davon abgehalten, immer brutaler 
werdende Gewaltfantasien auszuleben. Das hätte es dem Gericht 
eigentlich leicht gemacht, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine
anschließende Sicherungsverwahrung zu folgen. Statt der 
Selbsteinschätzung des Täters folgte das Gericht einem Psychologen 
und einem Therapeuten, die eine positive Entwicklung und 
Therapieerfolge bei dem Mann erkennen wollen. Ähnlich wie im Fall des
Wiederholungstäters Karl D., der in Heinsberg seit drei Monaten rund 
um die Uhr bewacht wird, befand das Gericht das bloße Weiterbestehen 
der Gefährlichkeit des Täters als nicht ausreichend. Es wird nun also
irgendwo in Deutschland einen weiteren Ort geben, an dem der Schutz 
der Nachbarn auf die örtliche Polizei abgewälzt wird. So geht es 
nicht weiter. Am Zug ist der Gesetzgeber, der die Rechtslage endlich 
den realen Gefahren anpassen muss.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304

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