Rheinische Post: Kommentar: Weitreichendes Recht für Patient
Düsseldorf (ots)
Bei dem Versuch, das Ende des Lebens per Gesetz zu regeln, hat das Parlament in Berlin eine missglückte Vorstellung gegeben. Sechs Jahre lang haben die Abgeordneten über ein Gesetz zur Patientenverfügung debattiert, um sich schließlich über die Geschäftsordnung zu zanken. Dieses wichtige und hochsensible Thema hätte mehr Nachdenklichkeit als Taktik bedurft. Am Ende hat ein Gesetzentwurf die meisten Stimmen bekommen, der den Patienten viel Freiheit zur Selbstbestimmung gibt, aber auch eine große Last auferlegt. Der Mensch kann nun verfügen, dass er jede Form der Intensivmedizin ablehnt, wenn er so krank ist, dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Wenn er dies aufschreibt, ohne die Umstände zu erklären, dann gibt es eine Chance, dass er nach einem Unfall doch von den Ärzten gerettet wird. Wenn er aber ausdrücklich verfügt, dass die Ablehnung von Schläuchen und Apparaten grundsätzlich gilt, müssen die Ärzte ihn sterben lassen. In der Debatte um die Patientenverfügung wurde ein großer Fehler gemacht: Stets wurde die Angst geschürt, der Mensch dürfe am Ende seines Lebens nicht sterben. Per Gesetz ist nun keine Beratung vorgeschrieben, bevor ein Bürger seinen Patientenwillen verfügt. Notwendig ist eine umfassende Information aber dennoch.
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