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Rheinische Post: Alkohol-Urteil

Düsseldorf (ots)

von Ulli Tückmantel
Mit der Entscheidung, das generelle Alkoholverbot in der 
Freiburger Innenstadt für unwirksam zu erklären, hat der 
baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof keinen Freibrief zum 
öffentlichen Vollrausch erteilt. Im Gegenteil. Liest man die 
Entscheidung der Mannheimer Richter etwas genauer, so haben sie der 
Stadt Freiburg untersagt, vor den kriminellen Alkoholexzessen weniger
in Form einer Gängelung der kompletten Bürgerschaft zu kapitulieren. 
Gut so. Denn die Freiburger Polizeiverordnung, die sich bereits viele
andere Städte zum Vorbild genommen haben, ersetzt weder eine 
schlüssige lokale Ordnungs- und Sozialpolitik, noch ein angemessenes 
Polizeikonzept. Sie stellt lediglich jeden Bürger, der sich nach 22 
Uhr mit einem Bier in der Hand durch die Fußgängerzone bewegt, unter 
einen ungerechtfertigten Generalverdacht. Sich vorsätzlich oder 
fahrlässig zu betrinken und dann Straftaten zu begehen, war immer 
schon strafbar. Als Reaktion auf die allseits beklagte Zunahme 
alkoholbedingter Exzesse mit deutscher Gründlichkeit die Freiheit und
Freizügigkeit aller Bürger zu beschneiden und (wieder einmal) nach 
schärferen Gesetzen zu rufen, ist bloß der bequemste Weg. In einer 
freiheitlichen Gesellschaft ist das aber meist auch der falsche.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304

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