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Rheinische Post: Kinderlärm erlaubt Von Gerhard Voogt

Düsseldorf (ots)

In Frankfurt hat eine gräfliche Familie gegen
den Lärm aus einer benachbarten Kindertagesstätte geklagt. Die 
Lautstärke, die die Kleinen beim Toben erzeugten, liege über den 
gesetzlichen Grenzwerten, heißt es zur Begründung. Ein Lärmschutzzaun
soll her, oder die Einrichtung müsse geschlossen werden, fordern die 
Kläger. Ein Rechsstreit wie dieser soll in NRW künftig nicht mehr 
möglich sein. Kinderlärm sei "Zukunftsmusik", argumentieren die 
Regierungsparteien. Damit haben sie völlig recht.
Wie kalt geht es in einer Gesellschaft zu, die das Lachen von Kindern
mit Verkehrs- und Industrieemissionen vergleicht? Kinderlärm ist eine
natürliche Begleiterscheinung des kindlichen Bewegungs- und 
Spieldrangs  kein Grund, Miete zu mindern.
Kinder gehören in die Mitte der Gesellschaft, nicht an den Rand. 
Gleichwohl darf mit einer Ausweitung der Toleranz für die Kleinen die
Pflicht zur Rücksichtnahme nicht aus dem Blick verloren werden. Das 
neue Gesetz kann kein Freibrief dafür sein, dass Kinder und 
Jugendliche in der Mittagszeit oder in den späten Abendstunden 
ungehemmt Fußbälle gegen die Garagentore donnern dürfen. Wo mit Lärm 
provoziert wird, müssen die Anwohner sich weiterhin wehren dürfen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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