Rheinische Post: Kinderlärm erlaubt Von Gerhard Voogt
Düsseldorf (ots)
In Frankfurt hat eine gräfliche Familie gegen den Lärm aus einer benachbarten Kindertagesstätte geklagt. Die Lautstärke, die die Kleinen beim Toben erzeugten, liege über den gesetzlichen Grenzwerten, heißt es zur Begründung. Ein Lärmschutzzaun soll her, oder die Einrichtung müsse geschlossen werden, fordern die Kläger. Ein Rechsstreit wie dieser soll in NRW künftig nicht mehr möglich sein. Kinderlärm sei "Zukunftsmusik", argumentieren die Regierungsparteien. Damit haben sie völlig recht. Wie kalt geht es in einer Gesellschaft zu, die das Lachen von Kindern mit Verkehrs- und Industrieemissionen vergleicht? Kinderlärm ist eine natürliche Begleiterscheinung des kindlichen Bewegungs- und Spieldrangs kein Grund, Miete zu mindern. Kinder gehören in die Mitte der Gesellschaft, nicht an den Rand. Gleichwohl darf mit einer Ausweitung der Toleranz für die Kleinen die Pflicht zur Rücksichtnahme nicht aus dem Blick verloren werden. Das neue Gesetz kann kein Freibrief dafür sein, dass Kinder und Jugendliche in der Mittagszeit oder in den späten Abendstunden ungehemmt Fußbälle gegen die Garagentore donnern dürfen. Wo mit Lärm provoziert wird, müssen die Anwohner sich weiterhin wehren dürfen.
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