Rheinische Post: Recht und Pflicht
Düsseldorf (ots)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg macht neuerdings stark auf sich aufmerksam: vor kurzem durch eine kulturwidrige Entscheidung gegen Kruzifixe in staatlichen Einrichten auf dem Alten Kontinent. Nun folgt ein Urteil, das Vätern, die nie mit der Mutter ihres Kindes verheiratet waren, auf die Sorgerechts-Sprünge hilft. Hoffentlich verhilft die Entscheidung, wenn sie denn in deutsches Recht gegossen wird, ledigen Vätern auch zu mehr Verantwortungs-Einsicht. Wer mehr (Sorge-)Rechte erhält, sollte auch mehr Sorge-Pflichten wahrnehmen. Der in Straßburg nachvollziehbar siegreiche Beschwerdeführer ist offenbar ein sorgender, ein sich sorgender und ein diskriminierter Vater ohne Trauschein. Ob er wirklich eine Mehrheit von Single-Vätern repräsentiert, die mehr sein wollen als Erzeuger, wird und muss eine Studie über die Lebenswirklichkeit in dem labilen Geflecht Ex-Freundin-Ex-Freund-Elternschaft erhellen. Am wichtigsten bleibt die Frage, was dem nichtehelichen Kind nützt. In der Mehrzahl der Fälle dürfte es die rechtlich gesicherte Bindung an einen Elternteil sein. So wäre es vernünftig, wenn der Gesetzgeber im Lichte des Urteils eine Neuregelung vornähme, die nicht generell ist, sondern Einzelfall-Gerechtigkeit möglich macht.
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