Rheinische Post: Das mutige Urteil von Kleve Kommentar Von Jürgen Stock
Düsseldorf (ots)
Ein Urteil schreibt Rechtsgeschichte: Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht den Anstifter eines sogenannten Ehrenmordes überführen und zu lebenslanger Haft verurteilen können. Schon in etlichen vorangegangenen Mordprozessen, in denen männliche Angehörige islamischer Familien Schwestern und Töchter für ihren westlichen Lebenswandel mit dem Tod bestraften, gab es deutliche Anhaltspunkte, dass die Tat vom Familienoberhaupt gebilligt, wenn nicht sogar angeordnet wurde. Doch die Mauer des Schweigens schützte bislang die Hintermänner. Verurteilt wurde nur der, der geschossen, zugeschlagen oder zugestochen hatte. Nun muss der Vater von Gülsüm lebenslang in Haft. Er hatte bis zuletzt gehofft, dass das Gericht zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen gezwungen sein würde. Doch in der Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass das Verhalten des Vaters nach der Tat sowie das Abhängigkeitsverhältnis des Sohnes gegenüber dem Familienoberhaupt nur einen Schluss zulässt: Gülsüms Bruder handelte als verlängerter Arm des Patriarchen. Für die Opfer orientalischen Familienterrors ist das mutige Klever Urteil ein Segen. Denn es macht deutlich, dass die deutsche Justiz die Auftraggeber von Ehrenmorden nicht davonkommen lässt.
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