Rheinische Post: Tod in der Zelle Von Reinhold Michels
Düsseldorf (ots)
Der Rechtsstaat muss ernst genommen werden, gerade von denjenigen, die wie die Polizei über das staatliche Gewaltmonopol verfügen. Deshalb ist es keine Ressourcenverschwendung bei der Justiz, wie die Gewerkschaft der Polizei meint, wenn die merkwürdigen Begleitumstände beim Tod eines Menschen in einer Dessauer Polizeizelle vor vier Jahren ein weiteres Mal untersucht werden. Der Bundesgerichtshof hat gestern zu Recht entschieden: Alles zurück auf Anfang in dieser Strafsache, die Ende 2008 mit einem Freispruch des angeklagten Beamten nicht wirklich endete. Es gibt vieles zu beanstanden an dem erstinstanzlichen Hauptverfahren: Zuallererst muss die Frage von erneut beleuchtet werden, wieso ein angeklagter Gewaltmonopolist pflichtgemäß gehandelt haben soll, obwohl er leichtfertig einen Rauchmelderalarm ignoriert hat. Der des versuchten sexuellen Übergriffs beschuldigte Afrikaner war kein Heiliger. Aber zu glauben, das er sich festgezurrt auf seinem Matratzenlager heimlich, still und leise in Brand setzen konnte, erfordert viel Phantasie. Ein anderes Landgericht wird vielleicht auch zum Resultat Freispruch aus Mangel an Beweisen kommen. Hoffentlich fällt ihm eine nachvollziehbare Begründung ein.
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