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Rheinische Post: Gleiches Recht für alle

Düsseldorf (ots)

von Ulli Tückmantel
Das Landgericht Essen hat den früheren Star-Chirurgen Christoph 
Broelsch wegen Bestechlichkeit, Betrug und Steuerhinterziehung zur 
gleichen Strafe verurteilt wie gestern das Landgericht Memmingen 
einen Kühlhausbetreiber, der mit der Umetikettierung von 313 Tonnen 
ungenießbarer Schlachtabfälle ein Vermögen verdient hat. Ist das 
gerecht?
Ja, ist es. Denn mit der Verurteilung von Christoph Broelsch zu drei 
Jahren Gefängnis haben die Richter am Essener Landgericht kein 
Exempel statuiert. Sie haben auf den Ex-Chefarzt lediglich die 
Maßstäbe des Rechts angewandt, über das der Star-Chirurg sich bis zum
letzten Verhandlungstag erhaben glaubte und wohl auch weiter glaubt. 
Der Vorsitzende Richter bezeichnete Broelschs Verhalten als 
verwerflich und unerträglich. Es mag ja sein, dass Christoph Broelsch
die drohende Haftstrafe, den Verlust seiner Pension und die 
Aberkennung des Bundesverdienst-Kreuzes als ungerechten tiefen Sturz 
empfindet  faktisch widerfährt ihm lediglich das Recht, das für ihn 
wie für alle gilt. Und das sieht aus gutem Grund nicht vor, 
prominenten Straftätern für frühere Verdienste gleich welcher Art 
einen Bonus einzuräumen. Recht hat nichts mit Aufrechnen zu tun, aus 
herausragenden Leistungen leiten sich keine Sonderrechte ab.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304

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