Rheinische Post: Väter-Rechte
Düsseldorf (ots)
Ein Kommentar von Reinhold Michels:
Das Bundesverfassungsgericht wird im nächsten Jahr 60. Es ist in einem reifen Alter, und es hat mit seiner Entscheidung zu Gunsten lediger Väter eine altersgemäß reife Richterleistung erbracht. Nun ist es an den ledigen Vätern, Reife und Charakter zu zeigen, wenn es darum geht, sich um ihre Kinder zu kümmern, und zwar nicht nur an deren Geburtstagen und zu Weihnachten, sondern auch im oft strapaziösen Erziehungsalltag. Wiederum stimmt der oft zitierte Satz, wer Rechte habe, habe auch Pflichten. Der bislang beim Umgangsrecht benachteiligte ledige Vater - mancher leidet nicht darunter, man mache sich nichts vor - bleibt rechtlich nicht länger Elternteil zweiter Klasse. Karlsruhe hebt mit seinem Beschluss hervor, was nach aller Erfahrung von Müttern und Vätern sowie pädagogisch geschulter Menschen dem Wohl des Kindes am besten dient: das möglichst gemeinsam ausgeübte elterliche Sorgerecht. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass dies auch Regelfall für nicht miteinander verheiratete Eltern wird - und nicht erst beim Familiengericht erstritten werden muss. Die CSU-Sorge, es sei ein weiterer Nagel in den Sarg mit der Aufschrift "Institution Ehe" geschlagen worden, erscheint übertrieben.
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