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Rheinische Post: Bürgerschutz

Düsseldorf (ots)

Ein Kommentar von Reinhold Michels:

Hauptzweck des Staates ist die Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit für seine Bürger. Das muss bedacht werden bei den Plänen zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Diese hat sich, ob sie im Strafurteil selbst oder aufgrund neuer Erkenntnisse im Verlauf der Strafhaft angeordnet wurde, als Sicherheitsgarantin gegen notorische Gewaltverbrecher bewährt. Da ist nichts preiszugeben. Wer wie die liberale Bundesjustizministerin die nachträgliche Sicherungsverwahrung komplett aufgeben will, geht deshalb einen Weg voller Risiken. Wer zudem den Eindruck erweckt, der Straßburger Menschenrechts-Gerichtshof verwerfe die nachträgliche Sicherungsverwahrung insgesamt, überinterpretiert die Entscheidung von 2009. Sie beurteilt nämlich lediglich Spezialfälle der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Die deshalb Freigelassenen oder noch zu Entlassenden - da bleibt leider kein Spielraum - müssen rund um die Uhr polizeilich überwacht werden. Die rechtlichen Streitfälle jedoch, die nun dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden müssen, werden dort hoffentlich in dem Geist entschieden, von dem sich der Bundesinnenminister leiten lässt: Schutz der Bevölkerung geht vor Freiheitsanspruch von Triebverbrechern.

Pressekontakt:

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Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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