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Rheinische Post: Recht haben und Recht bekommen

Düsseldorf (ots)

Ein Kommentar von Eva Quadbeck:

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, Deutschland eine Entschädigungszahlung aufzubrummen, weil es einen Gewalttäter in nachträgliche Sicherheitsverwahrung genommen hat, ist ein erneuter Beleg dafür, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Deutschland hat erneut damit Bruchlandung erlitten, dass es im Justizsystem mit Menschenrechten besonders sorgfältig umgeht. Denn hierzulande bedeutet lebenslänglich, dass ein Mensch 15 Jahre in Haft bleibt. Der Staat hält also grundsätzlich alle Menschen für resozialisierbar, was im Sinne der Menschenrechte ein großzügiger Ansatz ist. Wer am Ende dieser Haftzeit immer noch als gefährlich gilt, bleibt in Sicherungsverwahrung. Die Richter in Straßburg haben nun zum zweiten Mal beanstandet, dass diese Sicherungsverwahrung nicht nachträglich angeordnet werden darf. Dies ist in Deutschland auch nicht mehr Praxis, aber es gibt noch gefährliche Altfälle. In anderen Ländern bedeutet lebenslänglich bis zum Ende des Lebens. Sie geben ihren Straftätern weniger Chancen auf Resozialisierung und müssen sich dafür nicht mit Verurteilungen aus Straßburg herumschlagen. Aus Sicht der Bürger ist ein solches Urteil völlig unverständlich. Sie fragen zu Recht: Wer schützt uns vor den entlassenen Gewalttätern?

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Telefon: (0211) 505-2303

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