Rheinische Post: Professoren-Gehalt
Düsseldorf (ots)
Für sein jüngstes Urteil wird das Verfassungsgericht wenig Beifall ernten. Viele werden sich aufregen, dass ein von Hochschullehrern geprägter Senat findet, dass Hochschullehrer zu schlecht bezahlt werden. Ebenso dürfte die Begründung, ein Monatsgehalt von 3890 Euro sei nicht angemessen, vielen Arbeitnehmern wie Hohn in den Ohren klingen. Doch sollte man nicht vergessen, dass dieses Gehalt für eine Ausbildung entschädigt, die lange dauert (acht Jahre mindestens) und riskant ist (viele scheitern). Vor allem aber zwingt Karlsruhe die Länder, ihre missglückte Gehalts-Reform zu überarbeiten. Die Länder hatten 2005 die Besoldung nach Leistung eingeführt, um den Top-Forscher besser bezahlen zu können als den Dienst-nach-Vorschrift-Professor. Doch wie oft im öffentlichen Dienst ist die genaue Leistungsmessung schwer und der Willkür des Dienstherrn unterworfen. Dann aber darf die Leistungskomponente nicht zu hoch sein, so die Richter. Zudem haben die Länder es sich einfach gemacht: Das Geld, mit dem sie Spitzenleute locken, wird an anderer Stellen gekürzt. Dies kann dazu führen, dass ein Professor nur so viel erhält wie ein Gymnasiallehrer. Das widerspricht dem Leistungsprinzip, finden die Richter. Recht haben sie.
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