All Stories
Follow
Subscribe to Rheinische Post

Rheinische Post

Rheinische Post: Alter und Beruf

Düsseldorf (ots)

Der Rechtsanwalt, der beim BGH in Karlsruhe für seinen Mandanten eine Grundsatz-Entscheidung gegen altersbedingte Diskriminierung im Berufsleben erstritten hat, lag mit seiner Einschätzung richtig: Der Bundesgerichtshof, so der Advokat, werde nicht von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abweichen, folglich Benachteiligung auch dann für rechtswidrig erklären, wenn sie nicht Angestellte, sondern Organe einer GmbH, konkret: Geschäftsführer einer Juristischen Person treffen. Das von der beklagten GmbH verletzte Gleichbehandlungsgesetz ("Antidiskriminierungsgesetz") war vom Europäischen Gerichtshof geschärft worden, indem das Diskriminierungsverbot Teil der EU-Grundrechtscharta, also in Verfassungsrang gehoben wurde. Zur Wahrheit gehört, dass sich nicht jeder Arbeitgeber - vor allem nicht nach diesem Urteil - so töricht anstellen wird wie die Beklagte, die mit offenen Karten gespielt hat. Das umstrittene Gleichbehandlungsgesetz lädt nämlich geradezu dazu ein, die wahren Entlassungs- bzw. Nicht-Weiterbeschäftigungs-Gründe zu verschleiern. In dem Fall hat es jeder Angestellte, der normale wie der gehobene, schwer, sein Recht durchzusetzen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original content of: Rheinische Post, transmitted by news aktuell

More stories: Rheinische Post
More stories: Rheinische Post
  • 23.04.2012 – 20:08

    Rheinische Post: Holland schert aus

    Düsseldorf (ots) - Rechtspopulist Geert Wilders stürzt Hollands Minderheitsregierung im Streit um die Sparpolitik zur Überwindung der Schuldenkrise. Das ist eine schlechte Nachricht - für die Niederlande, Deutschland und den Rest Europas. Denn vorgezogene Neuwahlen werden das kränkelnde Polderland politisch für Monate lähmen, und das in einer Situation, wo die Lage im Euro-Raum sich wegen der Schwäche Spaniens ...

  • 23.04.2012 – 20:06

    Rheinische Post: Anerkennung der Erziehungsarbeit

    Düsseldorf (ots) - Die Union erweckt den Eindruck, als könne der Staat in den nächsten Jahren Milliarden zusätzlich für Sozialleistungen ausgeben: Mütter-Rente, Zuschuss-Rente, Betreuungsgeld. Das ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil: Die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse gilt und muss eingehalten werden. Wenn überhaupt Geld locker gemacht werden kann und soll, dann ist die Mütter-Rente der beste ...