Rheinische Post: Alter und Beruf
Düsseldorf (ots)
Der Rechtsanwalt, der beim BGH in Karlsruhe für seinen Mandanten eine Grundsatz-Entscheidung gegen altersbedingte Diskriminierung im Berufsleben erstritten hat, lag mit seiner Einschätzung richtig: Der Bundesgerichtshof, so der Advokat, werde nicht von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abweichen, folglich Benachteiligung auch dann für rechtswidrig erklären, wenn sie nicht Angestellte, sondern Organe einer GmbH, konkret: Geschäftsführer einer Juristischen Person treffen. Das von der beklagten GmbH verletzte Gleichbehandlungsgesetz ("Antidiskriminierungsgesetz") war vom Europäischen Gerichtshof geschärft worden, indem das Diskriminierungsverbot Teil der EU-Grundrechtscharta, also in Verfassungsrang gehoben wurde. Zur Wahrheit gehört, dass sich nicht jeder Arbeitgeber - vor allem nicht nach diesem Urteil - so töricht anstellen wird wie die Beklagte, die mit offenen Karten gespielt hat. Das umstrittene Gleichbehandlungsgesetz lädt nämlich geradezu dazu ein, die wahren Entlassungs- bzw. Nicht-Weiterbeschäftigungs-Gründe zu verschleiern. In dem Fall hat es jeder Angestellte, der normale wie der gehobene, schwer, sein Recht durchzusetzen.
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