Rheinische Post: Das Recht der Kirchen = Von Frank Vollmer
Düsseldorf (ots)
Auch wenn es mal kräftig im Gebälk knirscht, muss man nicht gleich das ganze Haus abreißen - die Wahrheit dieses Satzes auch in politischen Dingen belegt das gestrige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht. Zwar haben die Richter dem generellen Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen ein Ende gemacht. Zugleich haben sie aber den Kirchen eine goldene Brücke gebaut, wie sie ihren Sonderweg im kirchlichen Arbeitsrecht weiter beschreiten können: indem sie die Gewerkschaften einbeziehen und sich dann auch an die Verhandlungsergebnisse halten. Der Erfurter Richterspruch beweist, dass auch in einem Streit, der nur Sieg oder Niederlage vorzusehen schien, durch Abwägung eine vernünftige Lösung herzustellen ist. Gut möglich, dass am Ende sogar der Gang vors Verfassungsgericht überflüssig wird, den beide Parteien für den Fall der Niederlage angekündigt hatten. Bei näherem Hinsehen dürfte nämlich gar nicht so eindeutig zu entscheiden sein, wer Sieger ist und wer Verlierer. Und das spricht nicht gegen das Urteil, im Gegenteil. Salomo lässt grüßen.
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