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Rheinische Post: Brisantes Schulurteil = Von Detlev Hüwel

Düsseldorf (ots)

In dem Schulurteil des Oberverwaltungsgerichts steckt erhebliche Brisanz, auch wenn es vordergründig nur einen bekannten Sachverhalt bestätigt. Demnach dürfen weiterführende Schulen ein Kind nicht allein deshalb abweisen, weil es aus einer anderen Kommune stammt. Genau dies war in dem vorliegenden Fall anscheinend geschehen: Aus vermeintlichem Platzmangel hatte sich ein Düsseldorfer Gymnasium gegen die Aufnahme von Kindern aus benachbarten Gemeinden gesperrt. Zu Unrecht, wie Münster entschieden hat. Doch, was ist, wenn die Kapazität nicht für alle ausreicht? Sollte eine Kommune dann nicht dafür sorgen, dass zunächst einmal "ihre" Kinder unterkommen? Der Städte- und Gemeindebund hält die bestehende Rechtslage für unbefriedigend, sieht aber noch einen anderen Aspekt: Die Kommune, in der sich die Schule befindet, muss für die Schülerfahrtkosten aufkommen. Wenn künftig beim gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten weite Wege zur nächsten Inklusionsschule zurückzulegen sind, kann dies sehr teuer werden.

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