Rheinische Post: Kommentar zu Deals vor Gericht: Hilfreiches Urteil
Düsseldorf (ots)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem klugen Urteil die gängige Praxis in deutschen Gerichtssälen, nach der Staatsanwälte, Richter und Angeklagte Deals, also Absprachen, machen, um Strafen abzumildern und Prozesse zu beschleunigen, beschnitten. Künftig wird die juristische Kungelei zwar nicht verboten, aber die Beteiligten müssen sich strenger an Transparenz und Verhältnismäßigkeit halten. Das ist richtig, denn einer gerechten Strafe darf sich niemand entziehen, nur weil er besonders gesprächig oder geständig ist. Zudem lassen die informellen Absprachen die tatsächliche Schuld eines Angeklagten oft genug im Dunkeln. Die Beschleunigung eines Prozesses darf ebenfalls nicht Antrieb für Deals sein, so umfangreich die Belastung für die Gerichte auch sein mag. Das Recht auf einen fairen Prozess ist ein hohes Gut. Mag er auch länger dauern. Natürlich ersparen die Absprachen auch Opfern und Zeugen eine psychische Belastung. Das wird weiterhin möglich sein. Dass der Deal zum Normalfall im Gerichtssaal geworden ist, muss beendet werden. Karlsruhe hilft mit seinem Urteil dabei.
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