Rheinische Post: Tattoo-Verbot bei Polizei
Düsseldorf (ots)
Die harte Haltung der Landesregierung, Anwärter auf den Polizeidienst nicht einzustellen, die an sichtbaren Körperstellen massiv tätowiert sind, ist richtig. Polizisten sind Repräsentanten des Rechtsstaates und als solche müssen sie in der Öffentlichkeit auch auftreten. Besonders Streifenpolizisten, die Bürgerkontakt haben, müssen ein seriöses Erscheinungsbild abgeben und dürfen nicht durch bunte Bemalungen auf den Armen auffallen. Zwar stehen Tätowierungen - anders als noch vor einigen Jahren - nicht mehr so heftig in Verruf, sondern werden in weiten Teilen der Gesellschaft längst als Modeerscheinung oder vermeintliche Jugendsünde akzeptiert. So lange Tattoos nicht sichtbar und tendenziös sind, können auch Polizisten sie tragen. Doch im Fall des jungen Mannes, der auf Einstellung klagt, verhält es sich anders. Denn er hat sich sichtbar für alle einen Kampfhund und einen Totenkopf auf den Arm tätowiert - Symbole, die auf viele Menschen abschreckend wirken. Es bleibt zu hoffen, dass die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Münster das ebenfalls so sehen und seine Klage abweisen.
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