Rheinische Post: Rentenversicherung muss höhere Mütterrente rückwirkend auszahlen
Düsseldorf (ots)
Die für den 1. Juli geplante Erhöhung der Mütterrente wird voraussichtlich rückwirkend ausgezahlt werden müssen, wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf Kreise der Rentenversicherung berichtet. Eine Umsetzung der Regelungen zur Mütterrente könne selbst bei "verwaltungsfreundlicher Ausgestaltung" voraussichtlich "frühestens zum Beginn des vierten Quartals 2014" erfolgen, hieß es aus Kreisen der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, frühestens zum 1. Oktober die Rentenerhöhung ausbezahlt bekommen werden.
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