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Rheinische Post: Loveparade: Crowd-Manager wird nicht angeklagt
Verhandlung frühestens 2015

Düsseldorf (ots)

Die Staatsanwaltschaft Duisburg will im Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe offenbar keinen der direkt an der Durchführung des Techno-Festes vom 24. Juli 2010 beteiligten Hauptverantwortlichen anklagen. Nach Information der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Mittwoch-Ausgabe) befindet sich auch der Crowd-Manager, der die Besucherströme am Zugang zum Veranstaltungsgelände überwachen sollte, ebenso wenig unter den Angeklagten wie der verantwortliche Polizeiführer. Auch aus dem Duisburger Rathaus soll nur einer von zwei für die Organisation verantwortlichen Dezernenten angeklagt werden. Die Staatsanwaltschaft Duisburg will Details zur Anklage und den Tatvorwürfen morgen (Mittwoch) auf einer Pressekonferenz erläutern. Aufgrund des erwarteten Medieninteresses wurde dazu eine Halle im Stadtteil Rheinhausen mit einer Kapazität von bis zu 800 Besuchern angemietet. Experten rechnen damit, dass die Prüfung der Anklageschrift durch das Landegericht Duisburg sich über viele weitere Monate erstrecken wird. Mit einer Verfahrenseröffnung sei voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2015 zu rechnen, schreibt die Rheinische Post weiter.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

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