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Rheinische Post: Gesetzentwurf: Mindestlohn-Kommission entscheidet mit einfacher Mehrheit

Düsseldorf (ots)

Die neue Mindestlohn-Kommission, die ab 2017 die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns festlegen wird, soll ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fällen. Das sieht der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe) vorliegt. "Die Beschlüsse der Mindestlohnkommission werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst", heißt es in dem Entwurf. "Bei der Beschlussfassung hat sich die oder der Vorsitzende zunächst der Stimme zu enthalten", heißt es darin weiter. "Kommt eine Stimmenmehrheit nicht zustande, macht die oder der Vorsitzende einen Vermittlungsvorschlag. Kommt nach Beratung über den Vermittlungsvorschlag keine Stimmenmehrheit zustande, übt die oder der Vorsitzende ihr oder sein Stimmrecht aus", so der Gesetzentwurf. Das Ministerium begründet die Einführung des allgemeinen Mindestlohns damit, dass er Arbeitnehmer "vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt". Zugleich trage der Mindestlohn dazu bei, "dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne, sondern um die besseren Produkte und Dienstleistungen stattfindet", heißt es in dem Entwurf. "Das Fehlen eines Mindestlohns kann ein Anreiz sein, einen Lohnunterbietungswettbewerb zwischen den Unternehmen auch zu Lasten der sozialen Sicherungssysteme zu führen, weil nicht existenzsichernde Arbeitsentgelte durch staatliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende "aufgestockt" werden können. Der Mindestlohn schützt damit die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme", heißt es weiter.

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