Rheinische Post: Kohl gehört der Nation Kommentar Von Reinhold Michels
Düsseldorf (ots)
Die Weltgeschichte ist kein Amtsgericht, auch kein Oberlandesgericht. Und die Kanzlerschaft Helmut Kohls, der man Größe nicht abstreiten wird, gehört nicht dessen Ehefrau, seinen Söhnen schon gar nicht, vielmehr Deutschland oder, in Kohls Diktion: dem Vaterland. So mutet denn der Rechtsstreit zwischen dem Mann, der weitgehend sprachlos geworden zu Lebzeiten schon in die Geschichte eingegangen ist, und seinem Ghostwriter Heribert Schwan bizarr an. Das OLG Köln hat (noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die inhaltschweren Tonbänder mit den Erinnerungen Kohls bei ihm verbleiben dürfen und nicht an den Kassetten-Beschaffer Schwan herausgegeben werden müssen. Die Entscheidung ist juristisch nachvollziehbar, vor der Geschichte jedoch unhaltbar. Ein Kanzler hat keine Normalbiografie; was er tat und unterließ, wie er einschätzte und entschied, wie er urteilte, was er verwarf - das gehört wissenschaftlich erforscht und öffentlich aufbewahrt. Die Amerikaner machen das vorbildlich mit ihren Präsidenten-Bibliotheken.
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