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Rheinische Post: Kein Vorruhestand zu Lasten Dritter

Düsseldorf (ots)

Die Chemie-Gewerkschaft wagt mit ihrer Forderung nach einer Drei-Tage-Woche für über 60-Jährige einen interessanten Vorstoß. So will sie den Beschäftigten einen flexiblen Übergang in die Rente ermöglichen. Zugleich will sie den Unternehmen die erfahrenen Fachkräfte erhalten. Ein geschicktes Argument: In einer schrumpfenden Gesellschaft sind die Betriebe zwingend darauf angewiesen, dass ältere Fachkräfte so lange wie möglich im Job bleiben. Aber: Entspannt mit 60 in (Teil-)Rente passt so gar nicht in eine Zeit, in der das Rentenalter auf 67 steigt. Eine generelle Senkung der Wochenarbeitszeit darf es nicht geben (und ist von der IG BCE auch nicht gewollt). Knackpunkt ist die Finanzierung: Wenn die Arbeitgeber einer Drei-Tage-Woche für Ältere, für deren Lohnausgleich sie zahlen, zustimmen, ist es ihre Sache. Schließlich gilt die Tarifautonomie. Keinesfalls aber darf es wieder Vorruhestand zu Lasten Dritter geben. Altersteilzeit und Norbert Blüms Programme haben die Sozialkassen Milliarden gekostet. Das darf die Bundesregierung unter dem netten Namen "Flexirente" nicht wiederholen. Sie soll flexible Lösungen möglich machen. Zur teuren Aushöhlung der Rente mit 67 darf sie nicht einladen.

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