All Stories
Follow
Subscribe to Rheinische Post

Rheinische Post

Rheinische Post: Mindestlohn-Kontrolle

Düsseldorf (ots)

Wer den Mindestlohn umgehen will, wird dafür als Arbeitgeber Mittel und Wege finden. Der Staat wird das nie vollumfänglich verhindern können. Trotzdem ist es richtig und sinnvoll, die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll personell aufzustocken. 1600 neue Stellen hat die Bundesregierung dem Zoll versprochen, tatsächlich aber wird diese zusätzliche Mitarbeiterzahl erst 2019 erreicht. Da zugleich Hunderte Spezialisten den Zoll altersbedingt verlassen, bleibt die Personaldecke dünn. Darauf weist auch der Bundesrechnungshof hin. Über eine weitere Personalaufstockung sollte die Regierung mindestens nachdenken. Der Mindestlohn wird nach Prognosen von Wirtschaftsforschern die Situation von fünf bis sechs Millionen Arbeitnehmern verändern. Die große Mehrheit von ihnen wird etwas höhere Stundenlöhne erhalten. Andere wiederum sehen sich in ihrer Existenz bedroht, weil ihre Arbeitgeber sie aus Kostengründen nicht mehr weiter beschäftigen können. Eine dritte Gruppe dürfte weiterhin unterhalb des Mindestlohns arbeiten. Hier soll der Zoll ansetzen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original content of: Rheinische Post, transmitted by news aktuell

More stories: Rheinische Post
More stories: Rheinische Post
  • 27.11.2014 – 20:11

    Rheinische Post: Der Soli gehört dem Steuerzahler

    Düsseldorf (ots) - Wenn zwei sich streiten, freut sich nicht unbedingt der Dritte, jedenfalls dann nicht, wenn Bund und Länder über die Finanzen im Clinch liegen und es ums Geld der Steuerzahler geht. Einig sind sich Union und SPD sowie Bund und Länder nur darüber, dass sie die Einnahmen des Solidaritätszuschlags auch über 2019 hinaus für ihre Haushalte sichern wollen. Dabei gehört das Geld eigentlich dem ...

  • 27.11.2014 – 17:08

    Rheinische Post: NRW will Änderung bei der Sonntagsarbeit prüfen

    Düsseldorf (ots) - Das Landesarbeitsministerium NRW will prüfen, ob es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts seine Verordnung zur Sonntagsarbeit anpassen muss. "Auch in der NRW-Verordnung gibt es eine Ausnahme für Call-Center. Deshalb wird genau geprüft werden, ob eine Änderung sinnvoll ist", sagte ein Sprecher der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen ...

  • 27.11.2014 – 17:08

    Rheinische Post: NRW will Änderung bei der Sonntagsarbeit prüfen

    Düsseldorf (ots) - Das Landesarbeitsministerium NRW will prüfen, ob es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts seine Verordnung zur Sonntagsarbeit anpassen muss. "Auch in der NRW-Verordnung gibt es eine Ausnahme für Call-Center. Deshalb wird genau geprüft werden, ob eine Änderung sinnvoll ist", sagte ein Sprecher der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen ...