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Rheinische Post: Bürgermeister-Gehalt

Düsseldorf (ots)

Kommentar von Detlev Hüwel

Seit 1999 sind die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte in NRW nicht mehr nur die obersten Repräsentanten ihrer Kommune, sondern auch Chefs der Verwaltung. Bewerben kann sich jeder, der mindestens 23 Jahre alt ist; Ausbildungsvoraussetzungen gibt es nicht. Dennoch ist mancherorts der Kreis der Bewerber sehr überauschaubar. Bekanntestes Beispiel ist derzeit die Millionenstadt Köln, in der es der CDU nicht gelungen ist, zur OB-Wahl am 13. September einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Die große Verantwortung für das Funktionieren der Verwaltung mag manchen Interessenten ebenso abhalten wie der erforderliche Zeitaufwand. Hinzu kommt, dass Pensionsansprüche in der Regel erst nach acht Jahren erworben werden. Außerdem erscheinen die Bezüge des (Ober-)Bürgermeisters geradezu mickrig im Vergleich zu dem, was ein Sparkassenchef bekommt. Hier stimmt die Balance nicht mehr. Entweder die Bürgermeister bekommen mehr, oder aber die anderen weniger. Das bestehende Missverhältnis ist jedenfalls auf Dauer nicht tragbar.

Pressekontakt:

Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2621

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