Rheinische Post: Kommentar: Recht des Rechtsstaats
Düsseldorf (ots)
Der Kompromiss zwischen CDU und CSU bei dem Thema Obergrenze folgt dem gesunden Menschenverstand, er hätte längst beschlossen werden können. Die CSU bekommt die staatliche Belastungsfähigkeit, die schon Ex-Bundespräsident Joachim Gauck benannte, schriftlich festgelegt. Das Wort "Obergrenze" wird aber vermieden, denn eine solche numerische Grenze für Asyl ist im Grundgesetz nicht vorgesehen und Unsinn. Darauf hatte die Kanzlerin schon 2015 im Interview mit dieser Zeitung hingewiesen. Und recht behalten. Entscheidend ist, dass Deutschland die Regeln anwendet, die existieren. Illegale Zuwanderung muss vermieden werden. Durch eine Stärkung der EU-Außengrenzen und Asylzentren vor Ort etwa. Eine Kontingentierung von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive ist richtig, auch der Nachzug enger Familienangehöriger. Kriegsflüchtlinge erhalten einen vorübergehenden staatlichen Schutz, aber keine Dauererlaubnis. Wer dauerhaft hierher kommen will, aber kein Schutzbedürftiger ist, muss nachweisen, dass er gebraucht wird. Ein gutes Recht des Rechtsstaats.
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